Egal, was Ihr Anliegen ist, vor welcher Herausforderung Sie stehen oder welche Auseinandersetzung geklärt werden muss: Als unabhängiger Berater erstellen wir Ihnen Gutachten aller Art. Dank langjährigem Knowhow können wir Ihnen fachkundige Einschätzungen bieten und Sie so bei Ihren Belangen unterstützen.
Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten wird der Sachverständige im Rahmen des gerichtlichen Beweisbeschlusses tätig und dafür vom Gericht selbst einberufen. Gerichtsgutachten sind beispielsweise dann hilfreich, wenn es innerhalb eines Rechtsstreits zur Einschätzung oder Bewertung eines Sachverhalts kommen soll. Um ein Gutachten einzuholen, muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Ein großer Vorteil von Gerichtsgutachten liegt in der neutralen Position des Sachverständigen.
Schiedsgutachten
Sie möchten es gar nicht erst zu einem Gerichtsprozess kommen lassen? Schiedsgutachten können helfen, Unstimmigkeiten oder offene Fragen in Verträgen zu klären, Konflikte zu lösen und damit zu einer Einigung zwischen verschiedenen Parteien beizutragen. Damit ist der Sachverständige stärker in einer Mediatorposition aktiv. Die Position als unabhängiger Dritter kann mit Fachinformationen und Sachargumenten helfen, um einen neutralen Blick auf Streitigkeiten zu ermöglichen.
Privatgutachten
Anders als bei Gerichtsgutachten können Privatgutachten auch von Privatpersonen eingeholt werden. Vereine, Organisationen, Verbände, Behörden und andere Organisationen können diesen Dienst ebenfalls in Anspruch nehmen. Trotz der Einberufung des Gutachters durch eine Partei bleibt der Blick auf den Sachverhalt selbstverständlich ausgewogen und neutral und ermöglicht so eine angemessene Einschätzung.
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten können entweder vom Versicherten oder der Versicherung selbst in Auftrag gegeben, um Schäden zu begutachten. Gegenstand solcher Einschätzungen sind meistens Sach- und Haftpflichtschäden, die beispielsweise durch Unfälle, Wetterschäden oder Unachtsamkeit entstanden sind. Ermittelt werden dabei zunächst einmal die Schadensursache und -höhe, aber auch die Plausibilität der angegebenen Schadensursache, beispielsweise bei Einbrüchen. Daneben kann der unabhängige Gutachter auch die Dokumentation des Schadensfalls dokumentarisch festhalten und Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung aufzeigen. Ein Vorteil von Versicherungsgutachten durch unabhängige Berater besteht darin, dass ein Einfluss des Auftragsgebers auf die Einschätzung anzunehmen ist.
Ertragsgutachten
Mit unserem Ertragsgutachten bewerten wir die Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaik-Anlage. Dank moderner Messgeräte liefern wir Ihnen zuverlässige, objektive Daten, um die Leistungsfähigkeit der Anlage einschätzen zu können. Für die richtige Einschätzung des Ertrags werden Strahlungs- und Wetterdaten, aber auch ertragsmindernde Faktoren wie Verschmutzung, Verschattung, Anlagendesign und Einstrahlungswinkel mit eingerechnet.
Schadensgutachten
Schadensgutachten werden vor allem eingesetzt, um nach Unfällen Schäden einzuschätzen. Eine Besonderheit dieser Gutachtensart und dem zugehörigen Verfahren besteht darin, dass eine Prüfung der Plausibilität des Ursprungsereignisses vorgenommen wird und darüber hinaus die entstandenen Schäden und Folgeschäden analysiert werden.