VdS Prüfung

Brandgefahr durch elektrischen Strom

Etwa 30% der durch die Sachversicherer registrierten Brände sind auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass diese Brände vermieden werden können, wenn die elektrischen Anlagen mangelfrei sind.
Dies kann nur erreicht werden, wenn sie fachgerecht geplant, montiert und einer regelmäßigen, fachgerechten Instandhaltung und Prüfung unterzogen werden.
Der Hauptgrund für Mängel liegt in der Tatsache begründet, dass sich elektrische Anlagen im normalen Betrieb kontinuierlich verändern. Dabei können diese Veränderungen sowohl aktiv durch äußere Eingriffe herbeigeführt werden, als auch passiv durch den normalen Verschleiß auf Grund
von üblichen Betriebsvorgängen (z. B. durch Schalt- und Steuervorgänge, kurzzeitige Überlastungen).
Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht instandgehalten (gewartet) und wiederkehrend geprüft werden, bieten ein ausreichendes Maß an Betriebssicherheit und damit auch ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschutz.

Feuerklausel

Die Sachversicherer haben auf Grund dieser Tatsache durch die sogenannte Feuerklausel (Klausel 3602) ein Instrument geschaffen, um in den bei ihnen versicherten Anlagen für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Diese Forderung entspricht auch im Wesentlichen dem Baurecht.

Der unabhängige Dritte ist der von VdS Schadenverhütung anerkannte Sachverständige

  • Er ist hoch qualifiziert in der Planung und Beurteilung elektrischer Anlagen und muss seine Kompetenz durch eine Prüfung bei VdS Schadenverhütung nachweisen.
    Er ist kein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers und kann deshalb ohne Einflussnahme durch diesen prüfen.
  • Er ist nicht der Errichter der elektrischen Anlage und auch nicht derjenige, der die Anlage kontinuierlich wartet, instand hält oder verändert. Daher steht er auch nicht in Gefahr, betriebsblind Dinge zu übersehen, die ihm ständig vor Augen sind.
  • Er kann nicht am Ergebnis der Prüfung finanziell partizipieren, da nicht er die Mängel beseitigt, sondern der Elektrofachbetrieb, der die Anlage in der Regel wartet bzw. instand hält.
    Durch Aus- und Fortbildung ist er in der Lage, bei der Prüfung durch Berücksichtigung der VdS-Richtlinien den Sachschutz im Sinne der Feuerversicherungen einzubeziehen. Damit verbunden ist immer auch die Beratung des Versicherungsnehmers zu Gunsten eines fachgerechten Brandschutzes.

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